Veranstaltungsort-Services

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Catering

Rotterdam Ahoy bietet einen umfassenden Catering-Service für Stände an, der Getränke, Mittagessen, Snacks und die Vermietung von Ausrüstung umfasst. Bestellungen können im Vorfeld der Veranstaltung über den Team Ahoy Catering-Webshopaufgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass der Catering-Webshop veranstaltungsbezogen und nicht ausstellerbezogen ist; alle Aussteller müssen ein neues Konto erstellen, auch wenn sie bereits zuvor ausgestellt haben. Zusätzliche Bestellungen können während der Veranstaltungstage auch vor Ort oder telefonisch aufgegeben werden.

Wenn Sie externes oder eigenes Catering mitbringen möchten, müssen Sie bis Dienstag, den 19. Mai 2026, eine Genehmigung bei Ahoy Catering einholen. Bitte beachten Sie, dass eine Ausfallgebühr in Höhe von 25 % anfällt.

Alle Details, Fristen und Bedingungen (einschließlich Lieferzeiten, Änderungen/Stornierungen und Zahlungsmodalitäten) finden Sie im Dokument „Allgemeine Informationen zum Stand-Catering bei Ahoy“.

Bestelllinks:

(Sowohl neue als auch wiederkehrende Aussteller müssen das Anmeldeformular ausfüllen, um die Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.)

(Zugänglich nach der Registrierung)

Wichtig: Alkohol darf nur an den öffentlichen Veranstaltungstagen konsumiert werden. Während des Auf- und Abbaus ist der Alkoholkonsum strengstens untersagt, und Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder verbotenen Substanzen stehen, werden vom Gelände verwiesen.

Maßgeschneidertes Catering

Ahoy Catering bietet maßgeschneiderte Catering-Lösungen für Artikel an, die nicht im Webshop erhältlich sind. Anfragen für maßgeschneiderte Catering-Angebote müssen bis Dienstag, den 19. Mai 2026, eingereicht werden .

Bei Fragen oder besonderen Wünschen im Vorfeld der Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Team von Ahoy Catering unter [email protected].

Reinigung und Abfallentsorgung

Rotterdam Ahoy hat sich zum Ziel gesetzt, die Umweltbelastung durch Abfallvermeidung und hochwertiges Recycling zu verringern. Um diese Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen, ist die Abfallentsorgung für alle Aussteller mit reiner Standfläche verpflichtend.


Obligatorische Abfalldeklaration

Alle Aussteller, die ausschließlich Ausstellungsfläche gebucht haben, müssen ein Formular zur Abfalldeklaration ausfüllen, in dem sie entweder bestätigen:

  • Sie bestellen den Abfallentsorgungsservice über den Gielissen-Webshop oder

  • Sie kümmern sich selbst um Ihre Abfälle

Das Ausfüllen dieser Erklärung ist verpflichtend.

Alle Aussteller von „Space Only“ müssen sich für eine der folgenden Optionen entscheiden:

Option 1: Müllabfuhr

Gielissen bietet einen Abfallentsorgungsservice zum Festpreis von 355,00 € (zzgl. MwSt.) an .

Ein Spezialistenteam holt den Abfall während der offiziellen Auf- und Abbauzeiten in regelmäßigen Abständen direkt an Ihrem Stand ab und sorgt für die korrekte Mülltrennung und das Recycling gemäß den Nachhaltigkeitsanforderungen von Rotterdam Ahoy.

Option 2: Entsorgen Sie Ihren Abfall selbst

Wenn Sie sich gegen die Bestellung des Dienstes entscheiden, müssen Sie:

  • Organisieren Sie Ihre eigene vorschriftsmäßige Abfallentsorgung.

  • Halten Sie Ihren Standbereich während des Aufbaus frei.

  • Lassen Sie Ihren Standplatz nach dem Abbau vollständig leer.

Vor-Ort-Begehungen und Gebühren

  • Nach dem Abbau müssen Sie überprüfen und sicherstellen, dass Ihre Standfläche sauber ist. 

  • Bei Nichtbeachtung oder beim Zurücklassen von Abfällen vor Ort wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € pro m² (zzgl. MwSt.) erhoben. 

  • Das Zurücklassen von kompletten Standkonstruktionen oder großen Gegenständen ist strengstens untersagt und wird mit einer Geldstrafe von mindestens 250,00 € pro Kubikmeter geahndet.

  • Bei Bedarf kann die vollständige Demontage des Standes über Gielissen organisiert werden. Wenden Sie sich dazu bitte an [email protected].


Bitte beachten Sie: Aufgrund verschärfter Recyclingvorschriften und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Mülltrennung können während des Auf- und Abbaus keine Abfallbehälter bestellt werden.

Gefahrstoffe wie Öle, Farben, Lösungsmittel und Emulsionen dürfen nicht in die Kanalisation entsorgt werden . Diese Stoffe müssen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und gemäß den Vorschriften des Veranstaltungsortes entsorgt werden.